
Allgemeine Informationen zur privaten Rentenversicherung
Was ist eine private Rentenversicherung?
Im Zuge der Rentenreform ist eine private Rentenversicherung
insbesondere für Alleinstehende eine sinnvolle Ergänzung
zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Pensionsversorgung,
um im Rentenalter den bisherigen Lebensstandard aufrecht erhalten
zu können. Sie ähnelt der Kapitallebensversicherung,
berücksichtigt aber nicht das Todesfallrisiko. Dies ist
aus zweierlei Gründen vorteilhaft: Zum einen ist die Rendite
i.d.R. höher, und zum anderen ist eine Gesundheitsprüfung
nicht erforderlich. Dies ist besonders interessant für
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Kapitallebensversicherung
abschließen können.
Welche Leistungen bietet eine private Rentenversicherung?
Bei der klassischen Rentenversicherung wird Kapital mit laufenden
Beitragszahlungen angespart („aufgeschobene Rentenversicherung“). Mit Hilfe seines
Kapitalwahlrechtes kann der Versicherte zum Ablauf des Versicherungsvertrages
wählen, ob er eine lebenslange monatliche Rente oder einmalig eine hohe
Summe ausbezahlt bekommen möchte.
Die private Rentenversicherung garantiert bei der Rentenzahlung
ein lebenslanges zusätzliches Einkommen, unabhängig davon, wie viel Geld tatsächlich
angespart wurde und wie alt der Versicherte letztlich wird: Das so genannte „Langlebigkeitsrisiko“ liegt
beim Versicherer.
Obwohl sich eine private Rentenversicherung eher an die Versorgung
Alleinstehender richtet, können Angehörige dennoch berücksichtigt
werden: Etwa in Form einer vereinbarten Rentengarantiezeit.
Stirbt der Versicherungsnehmer
vor Ablauf dieser Zeitspanne, werden die verbliebenen Leistungen an die
Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine weitere Alternative ist die
Vereinbarung einer Witwen-/Witwerrente,
die lebenslang an die mitversicherte Person ausbezahlt wird.
Welche weiteren Formen der privaten Rentenversicherung gibt
es?
Rentenversicherung gegen Einmalbetrag („Sofortrente“)
Diese Art der Versicherung ist insbesondere für ältere Menschen und
Rentner interessant, die bereits über größere Geldbeträge
verfügen (- bspw. aus fällig gewordenen Verträgen) und diese
nun sinnvoll anlegen möchten. So erwerben sie nach einer einmaligen
Zahlung das Recht auf eine lebenslange Rentenzahlung.
Rentenversicherung mit abgekürzter Beitragszahlung
und Kapitalwahlrecht
Diese Versicherung funktioniert im Grunde wie eine aufgeschobene
Rentenversicherung mit Einmalbetrag und ist besonders geeignet
für all diejenigen, die neben
einer privaten Altersvorsorge auch eine gewinnbringende Geldanlage wünschen,
da ein Grundkapital ja schon vorhanden ist. So wird dieses Kapital einmalig
auf ein Depotkonto des Versicherers gezahlt. Von dort werden mindestens fünf
Jahre die Beiträge für die Rentenversicherung entnommen; danach ruht
die Versicherung bis zum Vertragsablauf (aus steuerlichen Gründen sollte
die Gesamtlaufzeit idealerweise mindestens 12 Jahre betragen). Die ganze Zeit über
wird das Depot mit einem variablen Zinssatz verzinst. Die Depotzinsen sind
steuerpflichtig. Auch bei dieser Versicherung hat der Versicherungsnehmer die
Wahl, ob er nach Vertragsablauf eine einmalige Kapitalabfindung oder eine lebenslange
Rentenzahlung wünscht.
Zusatzversicherungen
Wahlweise kann eine private Rentenversicherung mit einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
kombiniert werden. Diese garantiert dem Versicherungsnehmer im Fall der Berufsunfähigkeit
die Beitragsfreistellung für die Hauptversicherung. Zusätzlich zur
Beitragsbefreiung kann auch noch die Zahlung einer Rente vereinbart werden,
die den Lebensstandard für die Dauer der Berufsunfähigkeit erhalten
soll. Fazit
Vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sollten
sich genau informieren, was Ihnen die staatliche Förderung
bietet, um darauf aufbauend privat vorzusorgen.
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