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Allgemeine Informationen zur privaten Rentenversicherung

Was ist eine private Rentenversicherung?

Im Zuge der Rentenreform ist eine private Rentenversicherung insbesondere für Alleinstehende eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Pensionsversorgung, um im Rentenalter den bisherigen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Sie ähnelt der Kapitallebensversicherung, berücksichtigt aber nicht das Todesfallrisiko. Dies ist aus zweierlei Gründen vorteilhaft: Zum einen ist die Rendite i.d.R. höher, und zum anderen ist eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Dies ist besonders interessant für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Kapitallebensversicherung abschließen können.

Welche Leistungen bietet eine private Rentenversicherung?

Bei der klassischen Rentenversicherung wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart („aufgeschobene Rentenversicherung“). Mit Hilfe seines Kapitalwahlrechtes kann der Versicherte zum Ablauf des Versicherungsvertrages wählen, ob er eine lebenslange monatliche Rente oder einmalig eine hohe Summe ausbezahlt bekommen möchte.

Die private Rentenversicherung garantiert bei der Rentenzahlung ein lebenslanges zusätzliches Einkommen, unabhängig davon, wie viel Geld tatsächlich angespart wurde und wie alt der Versicherte letztlich wird: Das so genannte „Langlebigkeitsrisiko“ liegt beim Versicherer.

Obwohl sich eine private Rentenversicherung eher an die Versorgung Alleinstehender richtet, können Angehörige dennoch berücksichtigt werden: Etwa in Form einer vereinbarten Rentengarantiezeit. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf dieser Zeitspanne, werden die verbliebenen Leistungen an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine weitere Alternative ist die Vereinbarung einer Witwen-/Witwerrente, die lebenslang an die mitversicherte Person ausbezahlt wird.

Welche weiteren Formen der privaten Rentenversicherung gibt es?

Rentenversicherung gegen Einmalbetrag („Sofortrente“)
Diese Art der Versicherung ist insbesondere für ältere Menschen und Rentner interessant, die bereits über größere Geldbeträge verfügen (- bspw. aus fällig gewordenen Verträgen) und diese nun sinnvoll anlegen möchten. So erwerben sie nach einer einmaligen Zahlung das Recht auf eine lebenslange Rentenzahlung.

Rentenversicherung mit abgekürzter Beitragszahlung und Kapitalwahlrecht
Diese Versicherung funktioniert im Grunde wie eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Einmalbetrag und ist besonders geeignet für all diejenigen, die neben einer privaten Altersvorsorge auch eine gewinnbringende Geldanlage wünschen, da ein Grundkapital ja schon vorhanden ist. So wird dieses Kapital einmalig auf ein Depotkonto des Versicherers gezahlt. Von dort werden mindestens fünf Jahre die Beiträge für die Rentenversicherung entnommen; danach ruht die Versicherung bis zum Vertragsablauf (aus steuerlichen Gründen sollte die Gesamtlaufzeit idealerweise mindestens 12 Jahre betragen). Die ganze Zeit über wird das Depot mit einem variablen Zinssatz verzinst. Die Depotzinsen sind steuerpflichtig. Auch bei dieser Versicherung hat der Versicherungsnehmer die Wahl, ob er nach Vertragsablauf eine einmalige Kapitalabfindung oder eine lebenslange Rentenzahlung wünscht.

Zusatzversicherungen
Wahlweise kann eine private Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese garantiert dem Versicherungsnehmer im Fall der Berufsunfähigkeit die Beitragsfreistellung für die Hauptversicherung. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung kann auch noch die Zahlung einer Rente vereinbart werden, die den Lebensstandard für die Dauer der Berufsunfähigkeit erhalten soll.

Fazit
Vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sollten sich genau informieren, was Ihnen die staatliche Förderung bietet, um darauf aufbauend privat vorzusorgen.

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