
Allgemeine Informationen zur privaten Krankenversicherung Was leistet eine Krankenversicherung?
Egal
ob gesetzlich oder privat:
Ohne Krankenversicherung geht es nicht. Neben Kosten
für Arztbesuche und die entsprechende Arzneimittelversorgung
trägt eine Krankenversicherung auch Kosten für Krankenhausaufenthalte
und die damit verbundenen Untersuchungen und Operationen. Müsste
der Patient diese Kosten selber tragen, bedeutete dies schnell
seinen finanziellen Ruin.
Eine Krankenversicherung ist daher sicherlich notwendig,
doch gibt es Unterschiede:
Es gibt die gesetzliche und die private Krankenversicherung.
Warum eine private Krankenversicherung?
Die Mehrzahl aller Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Hier ist jeder versichert, dessen Gehalt unter der so genannten Versicherungspflichtgrenze liegt, die im Januar 2008 auf mindestens 48.600,00 Euro
Bruttojahresgehalt festgesetzt wurde.
Arbeitnehmer mit Gehältern ab dieser Versicherungspflichtgrenze aufwärts,
können sich frei für eines der deutschen Versicherungssysteme
entscheiden. In der privaten Krankenversicherung wählen die
Kunden Ihre Leistungen für
die ambulante, stationäre
und zahnärztliche
Versorgung selbst. Als Verdienstausfallabsicherung können eine Krankentagegeldversicherung
sowie ein Krankenhaustagegeld und eine
private
Pflegeversicherung
(Pflegetagegeld/ Pflegekosten) abgeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz in der Pflichtversicherung hingegen
ist vom Gesetzgeber mit Gültigkeit für alle Kassen
vorgegeben - und wurde im Zuge der Gesundheitsreform
deutlich eingeschränkt bzw. mit Zuzahlungen belegt.
Hier ein Auszug aus den Reformen:
Arztbesuche
- ab 2004 pro Quartal/pro Arzt (ohne Überweisung):
10 EUR
- Für einen stationären Krankenhausaufenthalt im Krankenhaus (max
28 Tage): 10 EUR pro Tag (Ausnahmen: Die Zuzahlung wird bei chronisch Kranken
auf 1%, ansonsten auf 2% der Bruttoeinnahmen beschränkt; für Kinder
und Jugendliche unter 18 Jahren keine Zuzahlung)
Zahnersatz
- ab 2004 Einführung von Festzuschüssen
- ab 2005 Streichung des Zahnersatz aus dem bisherigen Leistungskatalog.
Als Ersatz hierfür muss eine besondere Zahnersatzversicherung, wahlweise
gesetzlich oder privat, abgeschlossen werden.
Krankengeld
- ab 2006 soll der Arbeitgeberanteil von 50% gestrichen werden;
der Versicherte muss allein für das Krankengeld aufkommen
Sonstige Leistungen
- ab 2004 Sehhilfen nur noch in Ausnahmefällen von der
gesetzlichen Kasse (Lediglich Kinder und Jugendliche haben
noch einen Anspruch auf eine
Brille
oder Kontaktlinsen)
Gänzlich gestrichen wurden Leistungen für
Sterilisation ohne medizinische Indikation, Sterbegeld sowie
das Entbindungsgeld.
Diese Reform empfiehlt die private Vorsorge:
Arbeitnehmern, die aufgrund der Pflichtversicherungsgrenze
an die gesetzlichen Krankenkassen gebunden sind, können eine
private Zusatzversicherung in Anspruch nehmen – und
dies zu entsprechend günstigen Beiträgen. Alle anderen
sollten über den alternativen Wechsel in eine private Krankenkasse
nachdenken.
Die Vorteile
- „maßgeschneiderter“,
nicht vorgeschriebener Gesundheitsschutz zu einem leistungsgerechten
Beitrag
- die Leistungen sind vertraglich
geregelt und damit fix!
- Steuerung des Beitrages mittels einer
Selbstbeteiligung.
- Abstimmung der Leistungen auf die berufliche Situation
Fazit
Eine private Krankenversicherung – sei es als Voll – oder
Zusatzversicherung – stellt
eine leistungsstarke und oftmals kostensparende
Alternative zur gesetzlichen Versicherung dar. Die Möglichkeit
der Individualisierung Ihres Versicherungsschutzes ist sehr
attraktiv - besonders für Selbständige und Freiberufler.
Bitte beachten Sie: Wechseln Sie nicht die
Krankenkassen, ohne sich vorher über die jeweiligen Kündigungsbestimmungen
zu informieren, und fragen Sie im Zweifel immer erst einen Profi!
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