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Allgemeine Informationen zur privaten Krankenversicherung

Was leistet eine Krankenversicherung?

Egal ob gesetzlich oder privat: Ohne Krankenversicherung geht es nicht. Neben Kosten für Arztbesuche und die entsprechende Arzneimittelversorgung trägt eine Krankenversicherung auch Kosten für Krankenhausaufenthalte und die damit verbundenen Untersuchungen und Operationen. Müsste der Patient diese Kosten selber tragen, bedeutete dies schnell seinen finanziellen Ruin.

Eine Krankenversicherung ist daher sicherlich notwendig, doch gibt es Unterschiede: Es gibt die gesetzliche und die private Krankenversicherung.

Warum eine private Krankenversicherung?

Die Mehrzahl aller Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Hier ist jeder versichert, dessen Gehalt unter der so genannten Versicherungspflichtgrenze liegt, die im Januar 2008 auf mindestens 48.600,00 Euro Bruttojahresgehalt festgesetzt wurde.

Arbeitnehmer mit Gehältern ab dieser Versicherungspflichtgrenze aufwärts, können sich frei für eines der deutschen Versicherungssysteme entscheiden. In der privaten Krankenversicherung wählen die Kunden Ihre Leistungen für die ambulante, stationäre und zahnärztliche Versorgung selbst. Als Verdienstausfallabsicherung können eine Krankentagegeldversicherung sowie ein Krankenhaustagegeld und eine private Pflegeversicherung (Pflegetagegeld/ Pflegekosten) abgeschlossen werden.

Der Versicherungsschutz in der Pflichtversicherung hingegen ist vom Gesetzgeber mit Gültigkeit für alle Kassen vorgegeben - und wurde im Zuge der Gesundheitsreform deutlich eingeschränkt bzw. mit Zuzahlungen belegt.

Hier ein Auszug aus den Reformen:

Arztbesuche
- ab 2004 pro Quartal/pro Arzt (ohne Überweisung): 10 EUR
- Für einen stationären Krankenhausaufenthalt im Krankenhaus (max 28 Tage): 10 EUR pro Tag (Ausnahmen: Die Zuzahlung wird bei chronisch Kranken auf 1%, ansonsten auf 2% der Bruttoeinnahmen beschränkt; für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Zuzahlung)

Zahnersatz
- ab 2004 Einführung von Festzuschüssen
- ab 2005 Streichung des Zahnersatz aus dem bisherigen Leistungskatalog. Als Ersatz hierfür muss eine besondere Zahnersatzversicherung, wahlweise gesetzlich oder privat, abgeschlossen werden.

Krankengeld
- ab 2006 soll der Arbeitgeberanteil von 50% gestrichen werden; der Versicherte muss allein für das Krankengeld aufkommen

Sonstige Leistungen
- ab 2004 Sehhilfen nur noch in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Kasse (Lediglich Kinder und Jugendliche haben noch einen Anspruch auf eine Brille oder Kontaktlinsen)

Gänzlich gestrichen wurden Leistungen für Sterilisation ohne medizinische Indikation, Sterbegeld sowie das Entbindungsgeld.

Diese Reform empfiehlt die private Vorsorge:

Arbeitnehmern, die aufgrund der Pflichtversicherungsgrenze an die gesetzlichen Krankenkassen gebunden sind, können eine private Zusatzversicherung in Anspruch nehmen – und dies zu entsprechend günstigen Beiträgen. Alle anderen sollten über den alternativen Wechsel in eine private Krankenkasse nachdenken.

Die Vorteile
- „maßgeschneiderter“, nicht vorgeschriebener Gesundheitsschutz zu einem leistungsgerechten Beitrag
- die Leistungen sind vertraglich geregelt und damit fix!
- Steuerung des Beitrages mittels einer Selbstbeteiligung.
- Abstimmung der Leistungen auf die berufliche Situation

Fazit
Eine private Krankenversicherung – sei es als Voll – oder Zusatzversicherung – stellt eine leistungsstarke und oftmals kostensparende Alternative zur gesetzlichen Versicherung dar. Die Möglichkeit der Individualisierung Ihres Versicherungsschutzes ist sehr attraktiv - besonders für Selbständige und Freiberufler.

Bitte beachten Sie: Wechseln Sie nicht die Krankenkassen, ohne sich vorher über die jeweiligen Kündigungsbestimmungen zu informieren, und fragen Sie im Zweifel immer erst einen Profi!