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Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen

Gesetzlich Krankenversicherte bezahlen vom Einkommen abhängige Krankenkassenbeiträge, die jedoch nicht den tatsächlichen Kostenrisiken entsprechen, wie dies bei den privat Versicherten der Fall ist. Ein Vorteil ist jedoch ganz eindeutig die Beitragsfreiheit nicht berufstätiger Familienmitglieder, also der Ehepartner und der Kinder.

Die Leistungen der Krankenkassen unterscheidet man in sogenannte Pflicht- und Zusatzleistungen. Pflichtleistungen werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben und besitzen für alle Kassen Gültigkeit. Sie beinhalten u.a.:

- Vorsorgeuntersuchungen
- freie Haus- und Facharztwahl
- Zahnbehandlung
- Hilfsmittel, Seh- und Hörhilfen
- Krankenhausaufenthalte abzgl. Eigenanteil
- verschreibungspflichtige Medikamente abzgl. Eigenanteil
- Leistungen für ambulante Kuren
- Heilmittel (u.a. Krankengymnastik)
- Sterbegeld

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben können die Krankenkassen ihr Leistungsangebot nach freiem Ermessen erweitern. Jedoch bieten nicht alle Kassen Zusatzleistungen an.

Prüfen Sie daher vor dem Wechsel Ihrer Versicherung die angebotenen Zusatzleistungen. Gelegentlich lohnt es sich, auch zur Deckung von Versicherungslücken eine private Zusatzversicherung abzuschließen.