Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen
Gesetzlich Krankenversicherte bezahlen
vom Einkommen abhängige Krankenkassenbeiträge,
die jedoch nicht den
tatsächlichen
Kostenrisiken entsprechen, wie dies bei den privat Versicherten
der Fall ist. Ein Vorteil ist jedoch ganz eindeutig die
Beitragsfreiheit nicht berufstätiger
Familienmitglieder, also der Ehepartner und der Kinder.

Die
Leistungen der Krankenkassen unterscheidet man in sogenannte
Pflicht- und Zusatzleistungen. Pflichtleistungen werden vom
Gesetzgeber vorgeschrieben und besitzen für alle Kassen Gültigkeit.
Sie beinhalten u.a.:
- Vorsorgeuntersuchungen
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freie Haus- und Facharztwahl
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Zahnbehandlung
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Hilfsmittel, Seh- und Hörhilfen
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Krankenhausaufenthalte abzgl. Eigenanteil
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verschreibungspflichtige Medikamente abzgl. Eigenanteil
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Leistungen für ambulante Kuren
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Heilmittel (u.a. Krankengymnastik)
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Sterbegeld
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben können die
Krankenkassen ihr Leistungsangebot nach freiem Ermessen erweitern.
Jedoch bieten nicht alle Kassen Zusatzleistungen an.
Prüfen Sie daher vor dem Wechsel Ihrer Versicherung die angebotenen
Zusatzleistungen. Gelegentlich lohnt es sich, auch zur Deckung
von Versicherungslücken eine private Zusatzversicherung
abzuschließen.
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