Gesundheitsreform 2003
Die Gesundheitsreform
ist zum 01. Januar 2004 in Kraft getreten. Ihre Umsetzung
dauert bis ins Jah 2006. Lesen Sie im Folgenden die wichtigsten
Neuerungen und Änderungen im Gesundheitswesen:
Änderungen und Kürzungen
Arzneimittel:
Vom Arzt verschriebene Mittel übernimmt die Kasse, alles
andere muss selbst bezahlt werden. Der Versandhandel von Medikamenten
wird künftig erlaubt.
Chronisch Kranke:
Als chronisch krank gilt jeder Patient, für den aufgrund
einer Dauerbehandlung mindestens ein Arztbesuch pro Quartal
erforderlich ist. Er muss in Pflegestufe 2 oder 3 eingestuft
sein und eine Behinderung von mind. 60% haben. Er benötigt
eine Arztbescheinigung, die besagt, dass ein Absetzen der Behandlung
gravierende Folgen hätte oder eine Einschränkung
der Lebensqualität bedeuten würde.
Entbindungsgeld/Sterbegeld:
Leistungen entfallen
Krankengeld:
Das Krankengeld wird ab dem 01. Januar 2006 von den Versicherten
durch einen Sonderbeitrag von 0,5% selbst finanziert.
Künstliche Befruchtung/Sterilisation:
Lediglich bei drei Versuchen der künstlichen Befruchtung übernimmt
die Kasse die Kosten bis zu 50% unter Berücksichtigung
der Altersgrenzen. Die Hälfte der Behandlungskosten trägt
der Versicherte. Sterilisation wird nur bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.
Rentner:
Rentner entrichten auf Betriebsrente und Einkünfte aus
nicht selbständiger Arbeit künftig den vollen Beitragssatz.
Sehhilfen:
Kostenübernahme entfällt außer für Jugendliche
unter 18 Jahren und schwer Sehbehinderte
Transportkosten:
Entfallen - außer bei vorheriger Genehmigung oder in
Ausnahme- fällen. Kosten werden übernommen für
Fahrten zur Strahlen-/Chemotherapie, Dialyse und Transport von Schwerbehinderten.
Die Selbstbeteiligung beträgt 10%, mind. 5 und höchstens 10 Euro.
Zahnersatz:
Ab 2005 wird der Zahnersatz nicht mehr erstattet. Eine Zusatzversicherung,
die die fehlenden Leistungen abdecken wird, muss der Versicherte
zu 100% selbst tragen.
Zuzahlungen:
Arzneimittel: 10%, mind. 5 max. 10 Euro
Arztbesuch: 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal außer
bei Überweisungen. 2 Kontrollbesuche beim Zahnarzt pro
Jahr mit Zahnsteinentfernung, Vorsorge- und Früherkennungstermine,
Schutzimpfungen und Schwangerenvorsorge sind von der Praxisgebühr
ausgenommen.
Krankenhaus: 10 Euro pro Tag für max. 28 Tag
Neuerungen
EU-Ausland:
Leistungen im EU-Ausland können bis auf Krankenhausaufenthalte
ohne vorherige Absprache in Anspruch genommen werden. Die Höhe
der Kostenerstattung entspricht den deutschen Sätzen.
Gesundheitskarte:
Ab 2006 Einführung der Gesundheits- statt Versichertenkarte,
auf der alle relevanten Patientendaten gespeichert sind.
Kostenerstattung:
Die Versicherten können statt der Direktabrechnung eine
Kostenerstattung mit der Krankenkasse - nach vorheriger Beratung
- vereinbaren. Es werden bei der Kostenerstattung aber Verwaltungsgebühren
u.ä. einbehalten.
Patientenbeauftragter:
Ein bundesweit tätiger unabhängiger Patientenbeauftragter
soll die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen
und die Interessen dieser in der Öffentlichkeit vertreten.
Patientenquittung:
Die Patienten haben nach dem Arztbesuch Anspruch auf eine Quittung über
Leistungen und Kosten der Behandlung.
Selbstbehaltstarife:
Selbstbehaltstarife, bei denen ein Teil der Kosten vom Patienten
selbst getragen wird, können Beitragssätze senken.
Krankenkassen dürfen ebenfalls Bonifikationen für
gesundheitsbewusstes
Verhalten anbieten.
Versicherungsfremde Leistungen:
Verschiedene Leitungen werden zukünftig aus Steuergeldern
finanziert. So wird die Tabaksteuer in den beiden nächsten
Jahren um 1 Euro erhöht. |