Home
Gesetzliche KV
Private KV
Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit
Gesundh.-Reform
Kontakt
Rückrufservice
Impressum
Disclaimer

Gesundheitsreform 2003

Die Gesundheitsreform ist zum 01. Januar 2004 in Kraft getreten. Ihre Umsetzung dauert bis ins Jah 2006. Lesen Sie im Folgenden die wichtigsten Neuerungen und Änderungen im Gesundheitswesen:

Änderungen und Kürzungen

Arzneimittel:
Vom Arzt verschriebene Mittel übernimmt die Kasse, alles andere muss selbst bezahlt werden. Der Versandhandel von Medikamenten wird künftig erlaubt.

Chronisch Kranke:
Als chronisch krank gilt jeder Patient, für den aufgrund einer Dauerbehandlung mindestens ein Arztbesuch pro Quartal erforderlich ist. Er muss in Pflegestufe 2 oder 3 eingestuft sein und eine Behinderung von mind. 60% haben. Er benötigt eine Arztbescheinigung, die besagt, dass ein Absetzen der Behandlung gravierende Folgen hätte oder eine Einschränkung der Lebensqualität bedeuten würde.

Entbindungsgeld/Sterbegeld:
Leistungen entfallen

Krankengeld:
Das Krankengeld wird ab dem 01. Januar 2006 von den Versicherten durch einen Sonderbeitrag von 0,5% selbst finanziert.

Künstliche Befruchtung/Sterilisation:
Lediglich bei drei Versuchen der künstlichen Befruchtung übernimmt die Kasse die Kosten bis zu 50% unter Berücksichtigung der Altersgrenzen. Die Hälfte der Behandlungskosten trägt der Versicherte. Sterilisation wird nur bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.

Rentner:
Rentner entrichten auf Betriebsrente und Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit künftig den vollen Beitragssatz.

Sehhilfen:
Kostenübernahme entfällt außer für Jugendliche unter 18 Jahren und schwer Sehbehinderte

Transportkosten:
Entfallen - außer bei vorheriger Genehmigung oder in Ausnahme- fällen. Kosten werden übernommen für Fahrten zur Strahlen-/Chemotherapie, Dialyse und Transport von Schwerbehinderten. Die Selbstbeteiligung beträgt 10%, mind. 5 und höchstens 10 Euro.

 

Zahnersatz:
Ab 2005 wird der Zahnersatz nicht mehr erstattet. Eine Zusatzversicherung, die die fehlenden Leistungen abdecken wird, muss der Versicherte zu 100% selbst tragen.

Zuzahlungen:
Arzneimittel: 10%, mind. 5 max. 10 Euro
Arztbesuch: 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal außer bei Überweisungen. 2 Kontrollbesuche beim Zahnarzt pro Jahr mit Zahnsteinentfernung, Vorsorge- und Früherkennungstermine, Schutzimpfungen und Schwangerenvorsorge sind von der Praxisgebühr ausgenommen.
Krankenhaus: 10 Euro pro Tag für max. 28 Tag

Neuerungen

EU-Ausland:
Leistungen im EU-Ausland können bis auf Krankenhausaufenthalte ohne vorherige Absprache in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Kostenerstattung entspricht den deutschen Sätzen.

Gesundheitskarte:
Ab 2006 Einführung der Gesundheits- statt Versichertenkarte, auf der alle relevanten Patientendaten gespeichert sind.

Kostenerstattung:
Die Versicherten können statt der Direktabrechnung eine Kostenerstattung mit der Krankenkasse - nach vorheriger Beratung - vereinbaren. Es werden bei der Kostenerstattung aber Verwaltungsgebühren u.ä. einbehalten.

Patientenbeauftragter:
Ein bundesweit tätiger unabhängiger Patientenbeauftragter soll die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen und die Interessen dieser in der Öffentlichkeit vertreten.

Patientenquittung:
Die Patienten haben nach dem Arztbesuch Anspruch auf eine Quittung über Leistungen und Kosten der Behandlung.

Selbstbehaltstarife:
Selbstbehaltstarife, bei denen ein Teil der Kosten vom Patienten selbst getragen wird, können Beitragssätze senken. Krankenkassen dürfen ebenfalls Bonifikationen für gesundheitsbewusstes Verhalten anbieten.

Versicherungsfremde Leistungen:
Verschiedene Leitungen werden zukünftig aus Steuergeldern finanziert. So wird die Tabaksteuer in den beiden nächsten Jahren um 1 Euro erhöht.